Fragen

Versicherte

Kann ich meine Pensionskasse für eine Ausbildung oder Weiterbildung verwenden?

Im Fürstentum Liechtenstein besteht nicht die Möglichkeit, Teile des Pensionskassenguthabens für Bildungszwecke zu verwenden. Diese Option sieht das Gesetz nicht vor.

Was passiert mit meiner Pensionskasse im Falle meines Todes?

Im Falle Ihres Todes stellt die Pensionskasse ein Todesfallkapital und /oder Hinterlassenenleistung bereit, um Ihre Angehörigen finanziell abzusichern. Die genauen Regelungen können je nach Vorsorgeplan variieren.

In der Regel gibt es zwei Arten von Hinterlassenenleistungen:

  1. Witwen-/Witwerrente: Falls Sie verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft sind, kann Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach Ihrem Ableben Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. Diese Rente wird in der Regel als Prozentsatz der von Ihnen erworbenen Altersrente berechnet.
  2. Waisenrente: Wenn Sie minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung haben, können diese Anspruch auf eine Waisenrente haben. Auch hier wird die Rente in der Regel als Prozentsatz der von Ihnen erworbenen Altersrente berechnet.

Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Leistungen und Bedingungen je nach Vorsorgeplan unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, Ihren Vorsorgeausweis zu begutachten und sich mit uns in Verbindung zu setzen, um detaillierte Informationen über die Hinterlassenenleistungen zu erhalten und sicherzustellen, dass Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes entsprechend abgesichert sind.

Kann ich meine Pensionskasse auch selbst verwalten?

In Liechtenstein ist es nicht möglich, Ihre Pensionskasse selbst zu verwalten. Die Verwaltung und das Management der Pensionskassen erfolgen durch professionelle Pensionskassengeschäftsführer und -stiftungsräte.

Die Pensionskassen haben die Aufgabe, die eingezahlten Beiträge der Versicherten zu sammeln und zu verwalten. Das Geld wird von den Pensionskassenverwaltern in Anlageinstrumente investiert, um eine angemessene Rendite zu erzielen und das Pensionskassenguthaben langfristig zu sichern.

Die Pensionskassen unterliegen im Fürstentum Liechtenstein strengen gesetzlichen Vorschriften und Aufsichtsbehörden, um sicherzustellen, dass die Gelder der Versicherten ordnungsgemäss verwaltet werden und den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Es ist wichtig anzumerken, dass die betriebliche Vorsorge in Liechtenstein Teil des obligatorischen Sozialversicherungssystems ist. Die Beiträge werden gemeinsam von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet, um eine sichere Alters- und Hinterlassenenversorgung zu gewährleisten. Die Verwaltung der Pensionskassen durch spezialisierte Experten soll sicherstellen, dass die Interessen der Versicherten geschützt werden und eine langfristige finanzielle Stabilität gewährleistet ist.

Wie hoch sind die Beiträge, die ich für meine Pensionskasse zahlen muss?

Die Höhe der Beiträge, die Sie für Ihre Pensionskasse zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann von Vorsorgeplan zu Vorsorgeplan unterschiedlich sein. Im Allgemeinen gibt es jedoch folgende gängigen Beiträge. Diese umfassen:

  1. Risikobeitrag: Ein Teil der Beiträge, die Sie zur Pensionskasse leisten, wird für den Risikobeitrag verwendet. Dieser Beitrag dient dazu, Risiken wie Tod oder Invalidität abzudecken und die entsprechenden Leistungen zu finanzieren.
  2. Sparbeiträge: Die Sparbeiträge sind die eigentlichen Beiträge, die Sie zur Pensionskasse leisten, um Ihr Rentenguthaben aufzubauen. Die Höhe der Sparbeiträge hängt von Ihrem Einkommen und den Bestimmungen des Vorsorgeplans ab.
  3. Verwaltungsgebühren: Dies sind Gebühren, die zur Deckung der Verwaltungskosten der Pensionskasse erhoben werden. Sie umfassen in der Regel die Kosten für die Verwaltung der Pensionskassengelder, die Abwicklung von Zahlungen und die Bereitstellung von Versichertendienstleistungen.

Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Beitragsstrukturen und -höhen von Pensionskasse zu Pensionskasse variieren können. Es empfiehlt sich, die Informationen zu den Beiträgen auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis zu entnehmen.

Bei Fragen zu den Beiträgen wenden Sie sich gerne an uns.

Kann ich meine Pensionskasse auf eine andere Person übertragen?

Grundsätzlich wird das angesparte Guthaben in der Pensionskasse individuell für den Versicherten verwaltet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Guthaben im Rahmen bestimmter Umstände auf eine andere Person zu übertragen. Dieser Prozess wird als „Vorbezug infolge Scheidung“ bezeichnet.

Gibt es eine Altersgrenze, ab der ich nicht mehr in meine Pensionskasse einzahlen muss?

Ja, im Fürstentum Liechtenstein gibt es eine Altersgrenze, ab der Sie nicht mehr in Ihre Pensionskasse einzahlen müssen. Diese Altersgrenze wird als „AHV-Alter“ bezeichnet und richtet sich nach dem Rentenalter der liechtensteinischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).

Gemäss den aktuellen Bestimmungen liegt das AHV-Alter in Liechtenstein bei 65 Jahren für Frauen und Männer. Dies bedeutet, dass Sie in der Regel bis zu diesem Alter in Ihre Pensionskasse einzahlen müssen.

Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Regelungen und Ausnahmen je nach Pensionskasse und individuellen Vereinbarungen variieren können. Es kann beispielsweise eine Möglichkeit geben, die Beitragszahlungen über das AHV-Alter hinaus fortzusetzen, wenn Sie weiterhin erwerbstätig sind oder bestimmte Bedingungen erfüllen, längstens bis Alter 70.

Um genaue Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie uns oder Ihren Arbeitgeber.

Was passiert mit meiner Pensionskasse im Falle einer Insolvenz meines Arbeitgebers?

Insolvenzentschädigung (IE) ist eine Erwerbsausfallversicherung der Arbeitslosenversicherung ALV für den Fall, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Sie schützt die offenen Lohnforderungen des Arbeitnehmers für maximal vier Monate, um zu verhindern, dass die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers die Existenz des Arbeitnehmers bedroht.

Anders als die Arbeitslosenentschädigung, die Lohnverluste bei Arbeitslosigkeit übernimmt, ist durch die Insolvenzentschädigung der Lohnausfall für bereits geleistete Arbeit gedeckt. Insolvenzentschädigung und Arbeitslosenentschädigung können nicht für denselben Zeitraum gleichzeitig bezogen werden.

Ein Anspruch auf Insolvenzentschädigung kann geltend gemacht werden, wenn eines der nachfolgenden Ereignisse eingetreten ist:

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers; oder
  • Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens;
  • ganz oder teilweise erfolglose Exekution von Lohnforderungen gegenüber dem Arbeitgeber.

Umfang der Insolvenzentschädigung:

Die Insolvenzentschädigung deckt offene Lohnforderungen für geleistete Arbeit

  • der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt eines der oben genannten Ereignisse und
  • einen Monat nach Eintritt eines der oben genannten Ereignisse.

Ein Anspruch auf Insolvenzentschädigung setzt insbesondere voraus:

  • fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformulars sowie Vorlage aller entscheidungsrelevanten Unterlagen;
  • Glaubhaftmachung der offenen Lohnforderungen;
  • Einhaltung der Schadenminderungspflicht.

Weitere Informationen dazu unter: Insolvenzentschädigung

Kann ich meine Pensionskasse auf einmal auszahlen lassen?

Bei der BEVO Vorsorgestiftung besteht die Möglichkeit, das Altersguthaben auf einmal auszahlen zu lassen. Dies wird als „Kapitalauszahlung“ bezeichnet. Allerdings gelten bestimmte Bedingungen und Einschränkungen für eine solche Auszahlung.

Gemäss den geltenden Vorschriften kann die Kapitalauszahlung der Pensionskasse in der Regel nur erfolgen, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben, bzw. mindestens 58 Jahre alt sind. Derzeit liegt das ordentliche Rentenalter für Frauen und Männer bei 65 Jahren. Eine vorzeitige Kapitalauszahlung ab Alter 58 ist im Rahmen einer Frühpensionierung möglich.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Kapitalauszahlung der Pensionskasse steuerpflichtig ist.

Es wird empfohlen, sich an uns oder an einen Steuerberater zu wenden, um genaue Informationen über die Möglichkeiten und Bedingungen für eine Kapitalauszahlung zu erhalten.

Wie wird die Höhe meiner Rente berechnet, wenn ich Teilzeit gearbeitet habe?

Die Berechnung der Rentenhöhe bei Teilzeitarbeit basiert auf verschiedenen Faktoren, die bei der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt werden.

  1. Beitragsbemessungsgrundlage: Die Rentenhöhe hängt von den Beiträgen ab, die Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Bei Teilzeitarbeit werden Ihre Beiträge entsprechend Ihrem Einkommen und Ihrem Teilzeitstatus berechnet. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, sind Ihre Beiträge in der Regel proportional zu Ihrem Teilzeitanteil.
  2. Beitragszeitraum: Die Dauer Ihrer Erwerbstätigkeit beeinflusst ebenfalls die Rentenhöhe. Wenn Sie Teilzeit gearbeitet haben, kann sich dies auf den Beitragszeitraum auswirken. Je länger Sie Beiträge eingezahlt haben, desto grösser ist in der Regel Ihre Rentenanspruch.
  3. Durchschnittliches Einkommen: Die Höhe Ihrer Rente kann auch von Ihrem durchschnittlichen Einkommen während Ihrer Erwerbstätigkeit abhängen. Wenn Sie Teilzeit gearbeitet haben, kann dies zu einem niedrigeren durchschnittlichen Einkommen führen, was sich wiederum auf die Rentenhöhe auswirken kann.

Was ist der Zweck einer Pensionskasse?

Eine Pensionskasse ist eine Art von Altersvorsorgeeinrichtung, die in vielen Ländern existiert. Der Zweck einer Pensionskasse besteht darin, den Arbeitnehmern eine finanzielle Absicherung im Ruhestand zu bieten.

Der Betrieb einer Pensionskasse erfolgt über ein Beitragszahlungssystem. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tragen zu den Beiträgen bei, die in die Pensionskasse eingezahlt werden. Diese Beiträge werden dann vom Pensionskassenverwalter professionell verwaltet und investiert, um ein langfristiges Wachstum zu erzielen.

Im Laufe der Zeit sammelt ein Arbeitnehmer einen Altersguthaben an, der aus den Beiträgen und den damit erzielten Erträgen besteht. Dieses Altersguthaben dient als finanzielles Polster, das es dem Arbeitnehmer ermöglicht, nach dem Eintritt in den Ruhestand ein regelmässiges Einkommen in Form einer Rente (oder einmalig als Kapital) zu erhalten.

Austritt

Wäre es möglich das Altersguthaben auf mein Bankkonto zu überweisen?

Wenn Sie noch nicht pensioniert sind und sich dazu entschliessen, aus Ihrer aktuellen Vorsorgeeinrichtung auszutreten, darf Ihr Altersguthaben nur auf eine neue Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz oder Liechtenstein oder auf ein Sperrkonto in Liechtenstein überwiesen werden. Die Überweisung auf ein normales Bankkonto ist nicht möglich.

Was passiert mit meinem Altersguthaben beim Austritt?

Ihr Altersguthaben kann in der Regel an die folgenden Ziele übertragen werden:

An neue Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers in Liechtenstein

An neue Vorsorgeeinrichtung Ihres Arbeitgebers in der Schweiz

Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihr Altersguthaben auf ein Sperrkonto in Liechtenstein zu überweisen. Dies kann eine Option sein, wenn Sie vorübergehend noch keinen neuen Arbeitgeber haben sollten.

Eintritt

Ab wann muss einen Mitarbeiter Pensionskassen versichert werden?

Gegen die Risiken Tod und Invalidität (BPVG Art. 4 Abs. 2 Bst. a) werden alle Arbeitnehmer versichert, welche am 1. Januar das 17. Altersjahr vollendet haben und der AHV-Jahreslohn von CHF 14’280.- übersteigt. Unter diese Versicherung fallen auch Arbeitnehmer bei denen der Arbeitsvertrag auf weniger als 3 Monate befristet ist. Der Sparprozess beginnt für alle Arbeitnehmer, welche am 01. Januar das 19. Altersjahr vollendet haben und der AHV-Jahreslohn von CHF 14’280.- übersteigt.

Vorbezug

Unter welchen Umständen kann ich mein Altersguthaben vor der Pension beziehen?

Ein Bezug des angesparten Altersguthaben ist vor der Pensionierung ist möglich,

-wenn Sie den Wirtschaftsraum Liechtenstein-Schweiz endgültig verlassen sollten und nicht in ein Land des europäischen Wirtschaftsraumes ausreisen würden.

-wenn Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit im Fürstentum Liechtenstein oder in der Schweiz aufnehmen sollten, bei der Sie fortan der betrieblichen Vorsorge nicht mehr unterstehen. Gerne informieren wir Sie individuell über die erforderlichen Unterlagen.

-wenn Ihr bisheriges angespartes Altersguthaben weniger als Ihr Jahresbeitrag beträgt, so kann eine Barauszahlung infolge Geringfügigkeit geprüft werden.

Darf ich mein Altersguthaben für Wohneigentumsförderung nutzen/ausbezahlen lassen?

Nein, dies ist nicht möglich. In Liechtenstein dürfen Leistungen der betrieblichen Vorsorge für selbst bewohntes Wohneigentum weder vorbezogen noch verpfändet werden. Dies ist einer der grösseren Unterschiede zu Schweizer Pensionskassen bzw. dem Gesetz über die Berufliche Vorsorge.

Arbeitgeber

Wie kann ich meinen Mitarbeitern helfen, eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen, um ihre Rentenlücke zu schliessen?

Es ist lobenswert, dass Sie Ihren Mitarbeitern dabei helfen möchten, eine optimale Altersvorsorge aufzubauen, um ihre Rentenlücke zu schliessen bzw. für eine höhere Altersrente zu sorgen. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie sie unterstützen können:

  1. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter über die Bedeutung der Altersvorsorge informiert sind und die Auswirkungen der Rentenlücke verstehen. Organisieren Sie Schulungen oder Informationsveranstaltungen, um ihnen die verschiedenen Optionen und Vorteile des eigenen Vorsorgeplans für Ihre Mitarbeitenden zu erläutern.
  2. Vorsorgeplan: Sorgen Sie für Ihre Mitarbeitenden, dass sie eine bessere Altersvorsorge erhalten werden, die über den gesetzlichen Minimalleistungen liegt.
  3. Arbeitgeberbeiträge: Wenn es Ihnen möglich ist, erwägen Sie mehr als die Hälfte der Beiträge für Ihrer Mitarbeiter zu finanzieren. Dies kann als Anreiz dienen und die Motivation der Mitarbeiter erhöhen.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Mitarbeiter gut informiert sind über ihre Pensionskassenbeiträge und ihre zukünftigen Rentenansprüche?

Eine gute Kommunikation und Information der Mitarbeiter ist wichtig, damit diese ihre Pensionskassenbeiträge und ihre zukünftigen Rentenansprüche verstehen. Es ist in der Verantwortung des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter darüber zu informieren und gegebenenfalls Schulungen oder Informationsveranstaltungen anzubieten.

Kann ich als Arbeitgeber die Pensionskasse meiner Mitarbeiter wechseln?

Ja, als Arbeitgeber haben Sie das Recht, die Pensionskasse Ihrer Mitarbeiter zu wechseln, wenn Sie dies für sinnvoll halten. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass der Wechsel im Interesse Ihrer Mitarbeiter liegt und dass die neue Pensionskasse den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wie können Mitarbeiter in die Pensionskasse meines Unternehmens aufgenommen werden?

Mitarbeiter können in die Pensionskasse Ihres Unternehmens aufgenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bedingungen sollten mit Ihrer Pensionskasse besprochen werden.

Wie oft muss ich den Pensionskassenbeitrag meiner Mitarbeiter überprüfen und gegebenenfalls anpassen?

Es ist empfehlenswert, die Beiträge regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie angemessen sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wie kann ich sicherstellen, dass die Einzahlungen meines Unternehmens in die Pensionskasse meiner Mitarbeiter sicher und rentabel investiert werden?

Die meisten Pensionskassen haben eine professionelle Anlagestrategie und investieren das Geld Ihrer Mitarbeiter sicher und rentabel. Als Arbeitgeber sollten Sie jedoch sicherstellen, dass die Pensionskasse, die Sie ausgewählt haben, eine gute Anlagestrategie hat und transparent über ihre Anlageentscheidungen informiert.

Wie kann ich sicherstellen, dass die Pensionskasse, die ich für meine Mitarbeiter auswähle, den gesetzlichen Anforderungen entspricht?

Um sicherzustellen, dass die ausgewählte Pensionskasse den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sollten Sie die entsprechenden Vorschriften und Gesetze studieren und die Pensionskasse sorgfältig auswählen.

Welche Rolle spielt mein Unternehmen bei der Auswahl der Pensionskasse für meine Mitarbeiter?

Als Arbeitgeber haben Sie eine wichtige Rolle bei der Auswahl der Pensionskasse für Ihre Mitarbeiter. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass die ausgewählte Pensionskasse den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine gute Anlagestrategie hat.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag, den mein Unternehmen in die Pensionskasse meiner Mitarbeiter einzahlen muss?

Der Mindestbeitrag, den Ihr Unternehmen in die Pensionskasse Ihrer Mitarbeiter einzahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter und dem Geschlecht Ihrer Mitarbeiter sowie deren Verdienst. Es gibt keine pauschale Antwort auf diese Frage. Die genauen Beträge entnehmen Sie Ihrem Vorsorgeplan bzw. können Sie mit uns besprechen.

Ist mein Unternehmen verpflichtet, eine Pensionskasse für meine Mitarbeiter zu haben?

Ja, wenn Sie in Liechtenstein ein Unternehmen (AG, GmbH) mit mindestens einem Mitarbeitenden haben, sind Sie verpflichtet, eine betriebliche Vorsorge für Ihre Mitarbeitenden zu haben.

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