Austritt

Alles rund um den Austritt aus der Pensionskasse und damit verbundenen Leistungen.

Endet Ihr Arbeitsverhältnis und Sie treten eine neue Stelle an? Oder sie machen sich selbstständig oder verlassen Liechtenstein oder die Schweiz? Dann erfahren Sie hier, was mit Ihrem angesparten Altersguthaben passiert.

Sobald Ihr Arbeitsverhältnis endet, informiert Ihr Arbeitgeber die BEVO Vorsorgestiftung darüber. Danach erhalten Sie das Austrittsformular, auf dem Sie die Angaben für die Auszahlung Ihrer Austrittsleistung für die BEVO Vorsorgestiftung vermerken können. Nach Ihrem Austritt bleiben Sie einen Monat lang bei der BEVO beitragsfrei für die Leistungen Tod und Invalidität versichert, sofern Sie keiner neuen Vorsorgeeinrichtung beitreten.

Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten, ist die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers für Sie zuständig. Bitte teilen Sie uns diese Informationen auf dem Ihnen zugestellten Fragebogen Austritt mit.

Falls Sie keine neue Arbeitsstelle antreten, haben Sie die Möglichkeit, Ihr angespartes Altersguthaben auf ein Sperrkonto bei einer liechtensteinischen Bank überweisen zu lassen. Wenn wir innerhalb von zwei Monaten keine Informationen zu Ihrer ausgewählten Freizügigkeitseinrichtung erhalten, überweisen wir Ihre Austrittsleistung automatisch auf ein Sperrkonto.

Wichtige Themen

Wir helfen Ihnen dabei, sich mit den wichtigsten Themen im Zusammenhang mit dem Eintritt in die BEVO Vorsorgestiftung vertraut zu machen.

Endet Ihr Arbeitsverhältnis oder erfüllen Sie nicht mehr die Eintrittsschwelle, so endet auch Ihr Versichertenverhältnis bei der BEVO Vorsorgestiftung. Sie haben nun Anspruch auf Ihr Altersguthaben, dass wir Ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung in Liechtenstein oder in der Schweiz als sogenannte Freizügigkeitsleistung überweisen. Sobald wir Kenntnis von der Überweisungsinformationen Ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung haben, veranlassen wir den Übertrag und schicken Ihnen als Bestätigung der Durchführung die Austrittsabrechnung an Sie und an Ihre neue Vorsorgeeinrichtung zu.

Eine Barauszahlung Ihres Altersguthabens ist in folgenden Ausnahmefällen möglich:

Bei endgültigem Verlassen des Fürstentum Liechtenstein / Schweiz und nicht in ein Land des europäischen Wirtschaftsraumes, wo im Sinne dieses Gesetzes eine obligatorische Versicherungspflicht besteht. Die offizielle Abmeldebestätigung der Einwohnerkontrolle ist vorzulegen (Grenzgänger: Rückgabe der Grenzgängerbewilligung).

Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Fürstentum Liechtenstein / der Schweiz, bei der Sie fortan der betrieblichen Vorsorge nicht mehr unterstehen. Nebst weiteren Unterlagen ist insbesondere eine aktuelle Bestätigung (Verfügung) der AHV-Ausgleichskasse über die selbständige Erwerbstätigkeit vorzulegen. Gerne informieren wir Sie individuell über weitere erforderliche Unterlagen.

Bei Geringfügigkeit (wenn die Austrittsleistung weniger als Ihr Jahresbeitrag beträgt). In diesem Fall sind keine Unterlagen notwendig.

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Haben Sie anschliessend kein neues Arbeitsverhältnis? Bitte melden Sie sich in dem Fall frühzeitig bei der Arbeitslosenversicherung. Während der Arbeitslosigkeit wird Ihr Freizügigkeitsguthaben bei einer Bank geparkt, bis Sie wieder ein neues Arbeitsverhältnis beginnen. Anschliessend wird von dort die Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgelösung Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen.

Austritt

Wäre es möglich das Altersguthaben auf mein Bankkonto zu überweisen?

Wenn Sie noch nicht pensioniert sind und sich dazu entschliessen, aus Ihrer aktuellen Vorsorgeeinrichtung auszutreten, darf Ihr Altersguthaben nur auf eine neue Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz oder Liechtenstein oder auf ein Sperrkonto in Liechtenstein überwiesen werden. Die Überweisung auf ein normales Bankkonto ist nicht möglich.

Was passiert mit meinem Altersguthaben beim Austritt?

Ihr Altersguthaben kann in der Regel an die folgenden Ziele übertragen werden:

An neue Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers in Liechtenstein

An neue Vorsorgeeinrichtung Ihres Arbeitgebers in der Schweiz

Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihr Altersguthaben auf ein Sperrkonto in Liechtenstein zu überweisen. Dies kann eine Option sein, wenn Sie vorübergehend noch keinen neuen Arbeitgeber haben sollten.

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