Invalidität

Eine Erwerbsunfähigkeit kann jeden treffen und hat oft schwerwiegende finanzielle Konsequenzen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und Vorsorgemassnahmen zu treffen.

Eine Erwerbsunfähigkeit kann aus verschiedenen Gründen entstehen, wie zum Beispiel aufgrund einer physischen oder psychischen Krankheit oder seltener aufgrund eines Unfalls. Dabei kann sie sowohl temporär als auch dauerhaft sein und auch nur eine Teil-Erwerbsunfähigkeit darstellen. Unabhängig von der Ursache kann eine Erwerbsunfähigkeit zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, da das Einkommen wegfallen kann und die laufenden Kosten weiterhin zu begleichen sind.

Daher ist es wichtig, dass man sich bereits frühzeitig mit dem Thema Vorsorge auseinandersetzt. Die BEVO-Vorsorgestiftung bietet ihren Versicherten eine BPVG-Invalidenrente, wenn diese zu mindestens 40 Prozent im Sinne der Invalidenversicherung invalid sind. Dadurch wird eine finanzielle Grundlage geschaffen, die es ermöglicht, auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit den Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, sollten Sie sich unbedingt über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge informieren und sich von Experten beraten lassen. Die BEVO-Vorsorgestiftung steht Ihnen dabei gerne zur Seite und bietet Ihnen umfassende Informationen und Beratung zu diesem wichtigen Thema. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit bestens abgesichert sind.

Wichtige Themen

Invalidität im vorsorgerechtlichen Sinn liegt vor, wenn ein versicherte Person im Sinne der Invalidenversicherung (IV) invalid ist. Für die Anerkennung der Invalidität und die Festlegung der Invalidenrentenberechtigung ist der rechtskräftige Entscheid der IV massgebend. 

Die Invalidenrente kann in drei Fällen aufgehoben werden. Dies sind:

  1. Bei Wegfall der Invalidität: Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verbessern und Sie nicht mehr als invalid eingestuft werden, endet Ihr Anspruch auf die Invalidenrente. Wir stehen Ihnen während dieses Übergangsprozesses zur Verfügung, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
  2. Bei Tod der versicherten Person: Im Fall des Todes des bezugsberechtigten Versicherten erlischt der Anspruch auf die Invalidenrente. Wir möchten Ihnen in dieser schwierigen Zeit unser tiefstes Beileid aussprechen und stehen Ihnen mit unserem -Team zur Verfügung, um Ihnen bei den notwendigen Schritten behilflich zu sein.
  3. Spätestens bei Erreichen der Altersgrenze für die Pensionierung (Alter 65): Wenn Sie das Rentenalter von 65 Jahren erreichen, wird die Invalidenrente automatisch durch eine Altersrente abgelöst.

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig über die Konsequenzen und Möglichkeiten zu informieren, die mit dem Ende des Anspruchs auf eine Invalidenrente verbunden sind. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei allen Fragen und Anliegen behilflich zu sein und Ihnen den bestmöglichen Übergang zu ermöglichen.

Die Höhe der Invalidenrente entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Vorsorgeausweis.

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