Scheidung

Erfahren Sie wie im Falle einer Scheidung das Altersguthaben aufgeteilt wird 

Bei Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft bestimmt das Gericht die Aufteilung der während der Ehe an die Pensionskasse einbezahlten Beträge. In den meisten Fällen wird dem berechtigten Ehegatten ein Teil der Freizügigkeitsleistung oder ein Teil der Leibrente des Versicherten zugesprochen.

Nach Erhalt eines rechtskräftigen Gerichtsurteils leisten wir Zahlungen gemäss dem Gerichtsurteil und übertragen bestimmte Anteile an eine berechtigte Ehegattenvorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung. Wenn eine lebenslange Rente gewährt wird, zahlen Sie diese an Ihren anspruchsberechtigten Ehegatten aus oder überweisen Sie diese an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung Ihres Ehegatten.

Dadurch wird das obligatorische Ehegatten-Altersgeld um den überwiesenen Betrag gekürzt. Wenn Sie davon betroffen sind, können Sie im Rahmen dieser Teilauszahlung einen Rückkauf tätigen, um die Reduktion Ihres Altersguthabens auszugleichen.

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