Eintritt

Alles rund um den Eintritt in die BEVO Vorsorgestiftung und damit verbundenen Leistungen.

Willkommen bei der BEVO Vorsorgestiftung! Wir freuen uns, Sie als neuen Versicherten bei uns begrüssen zu dürfen. Mit Ihrem Eintritt haben Sie den ersten Schritt hin zu einer sicheren und stabilen Altersvorsorge gemacht.

Die BEVO Vorsorgestiftung zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung, ihre Fachkompetenz und ihre vertrauensvolle Betreuung aus. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre finanziellen Ziele im Ruhestand zu erreichen und begleiten Sie auf diesem Weg mit Rat und Tat. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Anliegen zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Wichtige Themen

Wir helfen Ihnen dabei, sich mit den wichtigsten Themen im Zusammenhang mit dem Eintritt in die BEVO Vorsorgestiftung vertraut zu machen.

Um Ihre bisher angesparte Freizügigkeitsleistung bei der BEVO Vorsorgestiftung einzubringen, ist es erforderlich, den Einzahlungsschein in der Rubrik „Nützliche Dokumente“ oder den, den Sie von uns erhalten werden, zu verwenden. Dieser ermöglicht eine reibungslose Abwicklung des Prozesses und gewährleistet, dass Ihre Einzahlung korrekt verbucht wird. Bei Fragen zur Einbringung Ihrer Freizügigkeitsleistung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, diesen Schritt problemlos zu meistern.

Willkommen bei der BEVO Vorsorgestiftung in Liechtenstein! Als Schweizer Staatsbürger, der zum ersten Mal bei uns versichert ist, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die beiden Vorsorgesysteme in Liechtenstein und der Schweiz nicht identisch sind. Es ist wichtig, sich über die Unterschiede zwischen den beiden Ländern im Klaren zu sein. In Liechtenstein haben wir spezifische Regelungen und Vorschriften, die Ihre Altersvorsorge betreffen. Bitte beachten Sie dazu unsere FAQs und unser Glossar. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen bei Fragen oder Anliegen bezüglich Ihrer Versicherung bei uns behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bieten können, um Ihre individuellen Vorsorgeziele zu erreichen.

Sie sind erstmals bei einer Pensionskasse versichert und haben damit aktiv die Chance für Ihre zukünftige Pensionierung vorzusorgen. Ab dem Alter von 20 Jahren und einem Jahreslohn in Höhe von CHF 14‘280.- beginnen Sie Geld für Ihren Ruhestand anzusparen. Das Ziel ist es, dass Sie im Alter über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um etwa 60% Ihres letzten Gehalts sowohl von der AHV als auch von Ihrer Pensionskasse zu erhalten und so Ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Angesichts der steigenden Lebenserwartung ist es jedoch nicht mehr ausreichend, sich allein auf diese Annahme zu verlassen. Es ist wichtig, dass Sie auch privat vorsorgen und eigenständig Geld zur Seite legen. Es ist nie zu früh, damit anzufangen. Sie können beispielsweise eine Säule 3a-Lösung in Betracht ziehen oder private Einzahlungen in Ihre Altersvorsorge tätigen, um später eine höhere Altersleistung zu erhalten. Haben Sie Fragen dazu, dann sind wir gerne für Sie da.

Eintritt

Ab wann muss einen Mitarbeiter Pensionskassen versichert werden?

Gegen die Risiken Tod und Invalidität (BPVG Art. 4 Abs. 2 Bst. a) werden alle Arbeitnehmer versichert, welche am 1. Januar das 17. Altersjahr vollendet haben und der AHV-Jahreslohn von CHF 14’280.- übersteigt. Unter diese Versicherung fallen auch Arbeitnehmer bei denen der Arbeitsvertrag auf weniger als 3 Monate befristet ist. Der Sparprozess beginnt für alle Arbeitnehmer, welche am 01. Januar das 19. Altersjahr vollendet haben und der AHV-Jahreslohn von CHF 14’280.- übersteigt.
Offerte anfragen