Pensionierung

Als Versicherte ist es wichtig, sich über die Möglichkeiten im Bereich der Altersvorsorge im Klaren zu sein. Wenn Sie in den Ruhestand gehen, erhalten Sie eine Altersrente aus der 2. Säule. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Rente als lebenslange monatliche Zahlung oder als einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchten. Diese Rente setzt sich aus den Beiträgen zusammen, die während der Erwerbstätigkeit in die Pensionskasse eingezahlt wurden.

Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, sich frühpensionieren zu lassen. In diesem Fall erhalten Sie jedoch eine kleinere Rente als bei einem regulären Rentenbezug im Alter.

Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig Gedanken über die eigene Altersvorsorge zu machen und sich von Fachleuten beraten zu lassen. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass Sie im Ruhestand über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Das ordentliche Rentenalter beträgt in Liechtenstein 65 Jahre für Frauen und für Männer.

Vorzeitige Pensionierung

Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens mit 58 Jahren möglich. Bei vorzeitiger Pensionierung wird die Altersrente gekürzt. Für die Berechnung der Altersrente sind das vorhandene Altersguthaben und der dem vorzeitigen Pensionierungsalter entsprechende Umwandlungssatz wichtig. Durch einen Einkauf können Sie die Kürzung Ihrer Altersrente ganz oder teilweise aufheben. Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihre vorzeitige Pensionierung – idealerweise 4-6 Monate vor der Pensionierung.

Ordentliche Pensionierung

Die ordentliche Pensionierung erfolgt mit Alter 65 Jahre. Für die Berechnung der Altersrente sind das vorhandene Altersguthaben und dem Alter 65 entsprechenden Umwandlungssatz entscheidend.

Pensionierung nach Alter 65 (aufgeschobene Pensionierung)

In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber kann die Pensionierung bis Alter 70 aufgeschoben werden. In diesem Fall wird die Altersrente bei Beendigung der Erwerbstätigkeit gezahlt, spätestens jedoch mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Die Höhe der Altersrente entspricht dem angesparten Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz bei Pensionierung. Ihr Arbeitgeber hat Sie darüber informiert, dass Ihre Pensionierung verschoben wurde. Bleiben Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus versichert, werden keine Risikobeiträge erhoben, sondern nur Sparbeiträge und Verwaltungskosten.

Teilpensionierung

Die Pensionierung kann auch in Etappen erfolgen. Dies ist in bis zu drei Stufen möglich, wobei der erste Beschäftigungsabbau mindestens 20 % und der letzte mindestens 30 % betragen muss. Bei einer Teilpensionierung entspricht die Höhe des Vorruhestandsguthabens der jeweiligen prozentualen Erwerbsminderung.

Bezug Alterskapital bei Pensionierung

Wenn Sie Ihr Altersguthaben ganz oder teilweise auf einmal beziehen wollen, müssen Sie dies schriftlich erklären. Diese muss bis zum letzten Werktag vor dem Monat der Pensionierung eingereicht werden. Bei Verheirateten gilt die Erklärung nur mit schriftlicher Zustimmung des Ehegatten und Passkopie. Alle anderen Versicherten fügen dem Antrag einen Nachweis über den aktuellen Zivilstand (erhältlich bei der Wohngemeinde) bei oder wir erfragen den Zivilstand beim Arbeitgeber. Als Versicherte ist es wichtig, sich über die Möglichkeit im Bereich der Altersvorsorge im Klaren zu sein. Wenn Sie in den Ruhestand gehen, erhalten Sie eine Altersrente aus der 2. Säule. Dabei können Sie selber vorher entscheiden, ob Sie diese Rente als lebenslange monatliche Zahlung oder als einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchten.

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