Heirat

Alle Informationen zur Ehegatten- oder Lebenspartnerrente 

Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit oder zum Start einer neuen Lebensgemeinschaft! Dies ist ein wunderbarer Meilenstein in Ihrem Leben, der mit Liebe, Freude und gemeinsamen Träumen gefüllt ist. Vergewissern Sie sich, dass wir als Ihre Pensionskasse ebenfalls von diesem wichtigen Meilenstein Kenntnis haben.

Als Versicherte oder Versicherter der BEVO-Vorsorgestiftung in Vaduz haben Sie Anspruch auf eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente, wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen oder Lebenspartnerschaft sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers eine solche Rente vorsieht und Sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen.

Eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente ist eine Rente, die Ihrem Ehegatten, eingetragenen oder Lebenspartner zusteht, wenn Sie versterben. Sie stellt sicher, dass Ihr Partner auch im Fall Ihres Todes finanziell abgesichert ist. Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen oder Lebenspartnerschaft leben und der Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente vorsieht, dann haben Sie auch Anspruch darauf.

Es ist wichtig, dass Sie die genauen Bedingungen kennen, die für den Anspruch auf eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente gelten. Sie sollten sich daher mit den Vorsorgeplänen Ihrer Arbeitgeber vertraut machen und sicherstellen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um diese wichtige Leistung zu erhalten.

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