Das Vorsorgereglement 2025 steht ab sofort zur Verfügung und wurde vom Stiftungsrat verabschiedet sowie von der Finanzmarktaufsicht genehmigt. Es bringt viele positive Anpassungen mit sich, die die Vorsorge flexibler, moderner und transparenter machen. Hier sind die wichtigsten Veränderungen:
1. Umwandlungssätze
Die Umwandlungssätze werden gezielt an die aktuellen demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst, um Ihre Altersvorsorge langfristig sicher und stabil zu halten. Statt einer ursprünglich geplanten Senkung des Satzes von 7,0 % auf 6,6 % bis 2026, wird die Anpassung nach Abstimmung mit der Finanzmarktaufsicht moderater vorgenommen:
- Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Umwandlungssatz bei 6,9 %.
- Ab dem 1. Januar 2027 reduziert er sich auf 6,8 %.
- Weitere Schritte werden anschliessend sorgfältig geprüft und rechtzeitig kommuniziert, um Sie stets transparent und gut informiert zu halten.
2. Unterjährige Lohnveränderungen
Im Reglement 2018 waren die Vorgaben zu unterjährigen Lohnveränderungen weniger präzise. Mit dem Reglement 2025 werden diese Regelungen klarer gefasst, insbesondere für temporär Versicherte. Wesentliche Änderungen:
- Meldepflicht des Arbeitgebenden: Jede Veränderung des Lohns oder des Beschäftigungsgrads muss unverzüglich gemeldet werden.
- Ziel ist es, dass der massgebende Jahreslohn soll stets mit dem gemeldeten AHV-Lohn übereinstimmen.
Diese Anpassung schafft mehr Transparenz, sorgt für Fairness unter den Versicherten und gewährleistet eine korrekte Berechnung der Beiträge.
3. Kapitalbezug bei Pensionierung
Für invalide Versicherte gibt es jetzt die Möglichkeit, bei ihrer ordentlichen Pensionierung zwischen einer lebenslangen Rente und einem Kapitalbezug zu wählen. Diese Neuerung bietet Ihnen mehr Flexibilität bei der Gestaltung Ihrer Altersvorsorge und erlaubt eine individuelle Anpassung an Ihre persönlichen Bedürfnisse.
4. Lebenspartnerrente
Im Reglement 2018 waren Lebenspartner bereits berücksichtigt, jedoch mit eingeschränkten Ansprüchen. Im Reglement 2025 werden die Rechte von Lebenspartnern deutlich gestärkt. Sie erhalten nun die gleichen Ansprüche wie Ehepartner, sofern die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Änderung trägt zur Gleichbehandlung verschiedener Lebensgemeinschaften bei und bietet eine umfassendere Absicherung für Lebenspartner.
5. Neu: Einmaliges Todesfallkapital von CHF 10’000
Im Todesfall wird neu ein fixes einmaliges Todesfallkapital in Höhe von CHF 10’000 ausbezahlt. Diese Neuerung bietet den Hinterbliebenen eine schnelle finanzielle Unterstützung, die unabhängig von anderen Vorsorgeleistungen gewährt wird.
Das zusätzliche Todesfallkapital soll insbesondere dazu dienen, Beerdigungskosten abzudecken und die Angehörigen in einer schwierigen Situation zu entlasten.
6. Verzinsung
Mit dem Vorsorgereglement 2025 führen wir die klaren und nachvollziehbaren Begriffe „unterjähriger Zinssatz“ und „Zinssatz 31.12.“ ein, um die Verzinsung transparenter zu gestalten:
Unterjähriger Zinssatz: Dieser wird speziell für unterjährige Austritte oder Vorsorgefälle angewendet und zeitanteilig berechnet.
Zinssatz 31.12.: Dieser gilt für alle aktiv Versicherten zum Jahresende und berücksichtigt die finanzielle Situation der Stiftung. Er ersetzt die früher als „Zusatzverzinsung“ bezeichnete Regelung, die erst im April festgelegt wurde.
7. Datenschutz
Im Reglement 2018 wurde der Datenschutz angesprochen, jedoch weniger konkret geregelt. Im Reglement 2025 wird der Datenschutz an die neuesten gesetzlichen Anforderungen angepasst.
8. Begrifflichkeiten
Im Vorsorgereglement 2025 wurden Begrifflichkeiten, soweit möglich, geschlechtsneutral gestaltet. Beispielsweise wurden Begriffe wie „Arbeitnehmer“ durch „Arbeitnehmende“ ersetzt und „Rentenbezüger“ durch „Rentenbeziehende“. Dies sorgt für eine inklusivere und modernere Sprache, die alle Versicherten gleichermassen anspricht.
Diese und weitere Änderungen machen das Vorsorgereglement 2025 zu einem wichtigen Schritt in Richtung einer flexibleren und zukunftssicheren Vorsorge. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.