Neues Vorsorgereglement per 1. Januar 2025 in Arbeit

Der Stiftungsrat arbeitet derzeit an der Erarbeitung eines neuen Vorsorgereglements, das am 01.01.2025 in Kraft treten soll. Um unseren Versicherten Planungssicherheit zu bieten, möchten wir bereits jetzt transparent kommunizieren, dass der Umwandlungssatz ab dem 01. Januar 2026 auf 6,8 % im Alter von 65 Jahren angepasst wird. Diese Änderung erfolgt im Einklang mit unseren langfristigen Zielen für eine nachhaltige und stabile Altersvorsorge. In den kommenden Jahren wird der Umwandlungssatz in kleinen Schritten weiter angepasst, bis er im Jahr 2027 auf 6,7 % und im Jahr 2028 auf 6,6 % reduziert wird. Diese wesentliche Anpassung wird im neuen Vorsorgereglement ab dem 01.01.2025 enthalten sein.

In den kommenden Monaten werden wir Sie ausführlich über weitere kleinere Anpassungen im Vorsorgereglement informieren, damit Sie stets über alle relevanten Änderungen informiert sind.

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