Neue Grenzbeträge der Betrieblichen Vorsorge ab 1. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 wird die Mindestrente der AHV/IV im Fürstentum Liechtenstein an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Mindestrente steigt um 2,9 % von CHF 1’190.- auf CHF 1’225.-.

Diese Anpassung wirkt sich auch auf die Betriebliche Vorsorge (BPVG) aus. Die Grenzbeträge verändern sich ab dem 1. Januar 2025 wie folgt:

  • BPVG-Eintrittsschwelle: neu CHF 14’700 (bisher CHF 14’280)
  • BPVG-Lohnmaximum: neu CHF 88’200 (bisher CHF 85’680)

Besonders für Versicherte in einem gesetzlichen Minimumvorsorgeplan sind diese Änderungen relevant, da die veränderten Grenzbeträge Einfluss auf die Beiträge an die Pensionskasse haben können.

Haben Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Vorsorge bei der BEVO oder zur Vorsorgelösung Ihrer Mitarbeitenden? Das Team der BEVO Vorsorgestiftung in Liechtenstein steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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