Neue Grenzbeträge ab 01.01.2023 für das Fürstentum Liechtenstein

Die AHV/IV-Renten werden im Fürstentum Liechtenstein per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Mindestrente steigt von CHF 1’160.- auf CHF 1’190.- (+ 2,5%).

Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die Betriebliche Vorsorge im Fürstentum Liechtenstein.

Die Grenzbeträge ändern sich per 01.01.2023 folgendermassen: 

BPVG-Eintrittsschwelle CHF 14’280 (bisher CHF 13’920)
BPVG-Lohnmaximum CHF 85’680 (bisher CHF 83’520)
Minimal koordinierter BPVG-Lohn gesetzlich nicht definiert (unverändert)
Maximal versicherbarer Lohn in FL gesetzlich nicht definiert (unverändert)
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