Vorsorgeplan

Ein Vorsorgeplan ist ein schriftliches Konzept oder eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitern, die die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge und zur Risikoversicherung im Falle von Invalidität oder Tod des Arbeitnehmers festlegt. Der Vorsorgeplan nimmt Stellung zu den Spar- und Risikobeiträgen, deren Finanzierungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Versicherte sowie auch die Leistungen bei Invalidität oder Tod bei Eintritt des Versicherungsfalls. Der Vorsorgeplan ist verbindlich und kann nur mit Zustimmung aller beteiligten Parteien geändert werden.

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