Die Revisionsstelle ist ein externes Kontrollorgan und prüft jährlich die Rechtmässigkeit
- der Jahresrechnung und der Alterskonten
- der Geschäftsführung, der Beitragserhebung und der Ausrichtung der Leistungen
- der Vermögensanlagen
Die Revisionsstelle wird vom Stiftungsrat gewählt und berichtet diesem schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung.