Die soziale Sicherheit im Alter, bei Invalidität und im Todesfall beruht im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz auf drei Säulen. Die 1. Säule ist die staatliche Grundversicherung (AHV/IV). Alle im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz wohnenden Personen sind darin ab dem 17. Altersjahr versichert. Die Versicherung erbringt im Vorsorgefall (sprich bei Altersrücktritt, Invalidität oder Todesfall) staatliche Grundleistungen, welche existenzsichernd sein sollten. Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge bzw. im Fürstentum Liechtenstein spricht man von der betrieblichen Vorsorge. Zusammen mit der 1. Säule soll sie die Fortführung der gewohnten Lebensweise angemessen ermöglichen. Ziel ist hier eine Gesamtrente von rund 60% des Bruttoeinkommens. Die 3. Säule, auch Selbstvorsorge genannt, ist das private Sparen und Vorsorgen. Sie ergänzt die Vorsorge der 1. und 2. Säule bis zum persönlichen Wunschbedarf.