Aufsicht

Die Aufsichtsbehörde achtet darauf, dass die Vorsorgeeinrichtungen, die Revisionsstellen in der betrieblichen Vorsorge, die Experten für Berufliche Vorsorge sowie die der Vorsorge dienenden Einrichtungen den gesetzlichen Bestimmungen nachkommen, und dass das Vermögen gemäss seiner Zweckbestimmung verwendet wird. Die Aufsichtsbehörden wird in Liechtenstein in eine Aufsichtsregion als Finanzmarktaufischt zusammengefasst. Sie greifen von Amtes wegen, aber auch auf Ersuchen Dritter hin, ein.

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