Altersgutschriften werden in Prozent des versicherten, beitragspflichtigen und in der Regel koordinierten Lohnes berechnet und dem Altersguthaben einer versicherten Person gutgeschrieben.
Altersgutschriften werden in Prozent des versicherten, beitragspflichtigen und in der Regel koordinierten Lohnes berechnet und dem Altersguthaben einer versicherten Person gutgeschrieben.