Altersguthaben ist das Guthaben einer versicherten Person bei ihrer Vorsorgeeinrichtung. Es setzt sich aus Altersgutschriften, eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, freiwilligen Einlagen, Zinsgutschriften, abzüglich bezogener Kapitalien (z.B. infolge von Wohneigentumsförderung oder Scheidung) zusammen.