Informationen zur Elternzeit

Die Per 1. Januar 2026 hat der liechtensteinische Landtag die neue, gesetzliche Elternzeit eingeführt.   Die Regelungen für die Umsetzung, gestalten sich bei der BEVO wie folgt:

Meldung beim Bezug von bezahlter Elternzeit

Wird die bezahlte Elternzeit für mindestens einen Monat oder länger am Stück bezogen, werden grundsätzlich nur die Risiko- und Verwaltungs-beiträge geschuldet. Diese erfolgen während der gesamten bezahlten Elternzeit (maximal zwei Monate) gemäss dem aktuell gültigen Vorsorge-plan und werden über den normalen Inkassoweg (d.h. Arbeitgeber) eingefordert. Die Versicherten können jedoch auch die Sparbeiträge, in Absprache mit dem Arbeitgeber, freiwillig weiterführen oder einen freiwilligen Einkauf in Höhe der Sparbeiträge tätigen.

Meldung beim Bezug von unbezahlter Elternzeit

Während der unbezahlten Elternzeit (maximal zwei Monate) wird die Risikovorsorge beitragsfrei weitergeführt. Betragsbefreit heisst in diesem Sinne, dass die BEVO diese Risikobeiträge vollständig übernimmt.

Die Handhabung der Elternzeit ist im Vorsorgereglement per 1. Juli 2026 unter Art. 9 Abs. 12 definiert und gilt seit dem 1. Juli 2026.

Das diesbezüglich angepasste Vorsorgereglement sowie die neuen Meldeformulare sind einerseits via dem Online-Portal sowie unter www.bevo.li/downloads zugänglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@bevo.li oder Telefon +423 239 95 88.

Freundliche Grüsse
Ihr BEVO-Team

Offerte anfragen