Wichtige Neuerungen für Personal- & Payroll-Verantwortliche

  1. Massgebender Lohn bei Lohnausfällen

    Der Stiftungsrat der BEVO hat per 1. Januar 2025 ein neues Vorsorgereglement in Kraft gesetzt. Darin gibt es eine wesentliche Angleichung an die im Land mehrheitlich angewandte Praxis bezüglich der Behandlung von Lohnausfällen infolge von Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub oder Militärdienst. Basierend auf Art. 9 Abs. 4 des neuen Vorsorgereglements, dürfen Lohnausfälle infolge Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub oder Militärdienst nicht mehr vom massgebenden Lohn abgezogen werden.

  2. Meldung von Pensionierungen

    Das Thema Pensionierungen wird immer dynamischer, so dass es heutzutage nicht immer ersichtlich ist, ob sich ein Versicherter ordentlich pensionieren lassen möchte, ob die Pensionierung aufgeschoben werden soll, ob eine versicherte Person frühzeitig in Pension gehen möchte oder ob es sich lediglich um einen ordentlichen Austritt handelt und die austretende Person in einer neuen Vorsorgeeinrichtung weiterversichert wird. Aus diesem Grund bitten wir alle Personal- bzw. Payroll-Verantwortlichen, bei sämtlichen zu pensionierenden Personen eine entsprechende Mutation (Austritt infolge Pensionierung) im Online-Portal zu melden oder uns das entsprechende Formular an die E-Mail-Adresse info@bevo.li frühzeitig einzureichen. Durch dieses Vorgehen kann sichergestellt werden, dass eine Pensionierung zeitgerecht erfolgen kann und die erste Rente bzw. das auszuzahlende Altersguthaben zeitgerecht auf dem Konto des Versicherten ist.

    Formular Meldung der Pensionierung

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