Verzinsung der Altersguthaben 2024 und unterjähriger Zins 2025

Der Stiftungsrat der BEVO-Vorsorgeeinrichtung hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2024 die Verzinsung der Altersguthaben per 31. Dezember 2024 auf erfreuliche 3.25% festgelegt.

Für das Jahr 2025 wurde ein unterjähriger Zins von 0.25% beschlossen. Die definitive Verzinsung für das neue Jahr 2025 wird wie üblich wiederum Ende 2025 vom Stiftungsrat entschieden.

Ein Teil der erzielten Performance fliesst in den Aufbau von Reserven. Da die Märkte sehr volatil sein können, ist es wichtig, einen Teil der Performance jeweils auch für die sogenannten Wertschwankungsreserven zu verwenden. Dies trägt dazu bei, die finanzielle Stabilität der Vorsorgeeinrichtung langfristig zu sichern.

Die Verzinsung des Altersguthabens 2024 wird auf den Vorsorgeausweisen per 1. Januar 2025 ausgewiesen. Diese werden in Kürze verschickt, sofern der Arbeitgeber die Lohnmeldungen 2025 übermittelt hat. Das revidierte Jahresergebnis 2024 der BEVO wird im Mai 2025 vorliegen.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr!

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