Teilliquidation

In bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass viele Arbeitnehmende gleichzeitig die Pensionskasse verlassen. In einem solchen Fall ist eine Teilliquidation erforderlich. Dabei wird das Vermögen der Pensionskasse aufgeteilt, und die austretenden Versicherten haben die Möglichkeit, ihren Anteil mitzunehmen.

Je nach finanzieller Lage der Pensionskasse können die austretenden Mitglieder entweder von einer Überdeckung profitieren oder müssen eine Unterdeckung anteilsmässig mittragen. Die genauen Bedingungen und Regelungen einer Teilliquidation sind im Teilliquidationsreglement festgelegt. Hier werden die Verfahrensschritte, die Verteilung des Vermögens und andere relevante Bestimmungen festgelegt, um einen gerechten und transparenten Prozess sicherzustellen.

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