Der versicherte Lohn oder koordinierte Lohn entspricht dem Brutto-Jahreslohn (üblicherweise = AHV-Lohn), von dem der sogenannte Koordinationsbetrag abgezogen wird. Es handelt sich hierbei um eine Bestimmung zur Berechnung einer sinnvollen Höhe des Versicherungsschutzes, im Zusammenhang mit dem Drei-Säulen-Modell: Mit dem Abzug werden die Leistungen aus der betrieblichen Vorsorge, der zweiten Säule, mit den zu erwartenden Leistungen aus der AHV, der ersten Säule, koordiniert; beide zusammen sollen die Fortsetzung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen.