Darunter vesteht man das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) im Fürstentum Liechtenstein. Es regelt die rechtlichen Vorgaben in den Bereichten Alters-, Invaliden- und Hinterlassenvorsorge.
Darunter vesteht man das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) im Fürstentum Liechtenstein. Es regelt die rechtlichen Vorgaben in den Bereichten Alters-, Invaliden- und Hinterlassenvorsorge.